Gemäss der aktuellsten Version des Beschuldigten fand er dieses Dokument im Briefkasten, als er den Dodge Ram vors Haus von AX.________ gestellt habe. Dabei macht es keinen Sinn, dass die Kündigung, datiert auf den 28.09.2011, welche er in zeitlicher Hinsicht schon vor der Übergabe des Wagens erhalten haben muss, am 31.10.2011 bei der Übergabe im Briefkasten gelegen haben soll. Eine Bestätigung der Rückgabe des Wagens am 31.10.2011 macht bei einer schriftlichen Kündigung am 28.09.2011 ebenso wenig Sinn. Bei der Unterschrift mit welcher die Rückgabe des Dodge Ram quittiert worden sein soll, handelt es sich auch nicht um diejenige von AP.