GmbH und die Kündigung (welche das Übergabeprotokoll enthält) in der Werkstatt genau so wie eingereicht zusammen gewesen (p. 4595 Z. 38 ff.). Hinsichtlich der Behauptung des Beschuldigten, dass die Dokumente die ganze Zeit in dessen Werkstatt gelegen haben sollen und nicht gefunden werden konnten, kann auf die Ausführungen zum Arbeitsvertrag oben unter Ziff. 3.2.7 verwiesen werden. Gemäss der aktuellsten Version des Beschuldigten fand er dieses Dokument im Briefkasten, als er den Dodge Ram vors Haus von AX.________ gestellt habe.