11 Das vom Beschuldigten eingereichte Übergabeprotokoll muss eine durch den Beschuldigten fabrizierte Fälschung sein. Es handelt sich wiederum nur um eine Kopie. Gemäss Aussage des Beschuldigten seien der Vertrag der AM.________ GmbH und die Kündigung (welche das Übergabeprotokoll enthält) in der Werkstatt genau so wie eingereicht zusammen gewesen (p. 4595 Z. 38 ff.).