Auch in diesem Punkt sind die Schilderungen des Beschuldigten sprung- aber nicht glaubhaft und es ist unübersehbar, dass er seine Behauptungen anpasst, damit sie nicht in zu klarem Widerspruch mit denjenigen von AP.________ stehen. Dieser ist auch insofern glaubwürdiger, da nicht nachvollziehbar ist, wieso er die Veruntreuung des Dodge Ram nicht zugeben sollte, wenn er beteiligt gewesen wäre, aber andererseits zahlreiche weitere Leasingbetrügereien bereitwillig eingesteht. Gemäss den Aussagen von AQ.________ hatte ein gewisser AR.________ etwas mit dem Weiterverkauf des Dodge Ram zu tun (p. 1961 ff.). Der Beschuldigte behauptete, er kenne AR.