Konkret bei der Übergabe des Dodge sei AP.________ aber nicht dabei gewesen (p. 4596 Z. 2 ff.). AP.________ hingegen bestreitet einen Schlüssel zur Wohnung von AX.________ gehabt zu haben (p. 2833 F+A 45). AX.________ bestätigt dies (p. 2601 F+A 3). Auch in diesem Punkt sind die Schilderungen des Beschuldigten sprung- aber nicht glaubhaft und es ist unübersehbar, dass er seine Behauptungen anpasst, damit sie nicht in zu klarem Widerspruch mit denjenigen von AP.