Bei der Konfrontationseinvernahme mit AP.________ bringt der Beschuldigte dann plötzlich vor, er habe das Fahrzeug nicht persönlich an AP.________ abgegeben. Er habe den Dodge bei AX.________ abgestellt und den Schlüssel in den Briefkasten, genauer in den Milchkasten gelegt. Das [Abgabe-]Protokoll habe im Briefkasten gelegen (p. 3280 F+A 96 ff.). Auf entsprechenden Vorhalt der Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung führte der Beschuldigte schliesslich aus, er nehme an, dass AP.________ in der Wohnung von AX.________ gewesen sei. AP.________ habe auch einen Schlüssel gehabt. Konkret bei der Übergabe des Dodge sei AP.