__ GmbH), ohne den Eintrag 178 (Halterwechsel verboten) im Fahrzeugausweis wieder in Verkehr gesetzt worden. Bereits am 18.11.2011 ist der Dodge Ram wieder ausser Verkehr genommen (p. 1814) und durch AQ.________ sowie eine weitere Person an die AV.________ Garage in AW.________ verkauft worden (p. 1956, AQ.________: p. 1962 f. F+A 20 ff.). Gemäss eigener Aussage suchte sich der Beschuldigte den Dodge Ram selber aus, hatte die Obhut über das Fahrzeug und kümmerte sich um den Unterhalt. Die erste Leasingrate habe er selber bezahlt (p. 1928, F+A 5 f.). AP.________ bestätigt dies und streitet ab, jemals mit dem Wagen gefahren zu sein (p. 1932, F+A 6 f.).