9 4. A.________ zur Bezahlung von Schadenersatz und einer Parteikostenentschädigung verurteilt wurde (Dispositiv Ziff. III.); 5. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________ für das erstinstanzliche Verfahren bestimmt wurde (Dispositiv Ziff. IV.); 6. Weiter verfügt bzw. festgestellt wurde, dass die Waschmaschine Miele (W59- 69 CH) und der Tumbler Miele (TP89-67 WP CH) der Geschädigten zurückgegeben worden sind (Dispositiv Ziff. V. 2.).