II. 6.1.), des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis (Dispositiv Ziff. II. 8) sowie der missbräuchlichen Verwendung von Kontrollschildern und Inverkehrbringen eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz (Dispositiv Ziff. II. 9.). 3. A.________ zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 40‘141.00 verurteilt wurde (Dispositiv Ziff. II. 2.);