II.7. (Veruntreuung z.N. O.________ AG ) rechtskräftig ist (pag. 4779 ff.). 7. Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurde über den Beschuldigten am 16. November 2015 ein aktueller Strafregisterauszug eingeholt. Ferner wurde die Kantonspolizei Aargau beauftragt, einen aktuellen Leumundsbericht zu erstellen. Dieser langte am 16. November 2015 beim Obergericht ein. Schliesslich