Zudem stellte der Berufungsführer einen Beweisantrag (pag. 4759): Es sei ein Bericht des den Beschuldigten bereits seit längerer Zeit behandelnden Psychiaters Dr. med. AO.________ einzuholen. Dieser Bericht habe sich über folgende Punkte auszusprechen: - Zeitlicher Rahmen der psychiatrischen Behandlung - Feststellungen / Diagnose - Therapiebedürftigkeit - Allfällige weitere Bemerkungen des Psychiaters.