4. In seiner Berufungserklärung vom 3. Juni 2015 teilte der Beschuldigte mit, es würden nur Teile des Urteils angefochten. Er stellte folgende Anträge (pag. 4752 ff., insbesondere pag. 4758 f.): 1. Das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 15. Januar 2015 sei wie folgt abzuändern: Ziff. I Der Beschuldigte sei zusätzlich zum Freispruch von der Anschuldigung der Sachbeschädigung vom Vorwurf der Veruntreuung (Anklageschrift Ziff. 1) sowie vom Vorwurf der Hehlerei (Anklageschrift Ziff. 7.2.) von Schuld und Strafe freizusprechen.