2. Ebenfalls am 15. Januar 2015 fällte das Kollegialgericht Emmental-Oberaargau folgenden Entscheid betreffend Antrag auf Sicherheitshaft der Staatsanwaltschaft (pag. 4680): 1. Der Antrag auf Anordnung von Sicherheitshaft wird abgewiesen. 2. Als Ersatzmassnahme wird eine Schriftensperre angeordnet. Der Pass und die Identitätskarte des Verurteilten bleiben bis zur Rechtskraft des Urteils im Hauptverfahren beim urteilenden Gericht. 3. Als weitere Ersatzmassnahme wird der Verurteilte angewiesen, sich bis zur Rechtskraft des Urteils im Hauptverfahren alle 3 Wochen beim Polizeiposten AN.________ zu melden.