Zur Bezahlung von CHF 7‘890.15 Schadenersatz an die N.________ AG. 7. Soweit weitergehend werden die Forderungen der Privatkläger gemäss Ziff. 1 – 6 hiervor abgewiesen. 8. Die Forderungen der übrigen Zivilkläger werden auf den Zivilweg verwiesen. 9. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden und mangels Antrags, ausser der L.________ AG, keine Parteikostenentschädigungen gesprochen. IV. 1. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecher Dr. B.________ werden wie folgt bestimmt: