unter Auferlegung der hälftigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 400.00, an den Kanton Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung an C.________ von CHF 21‘867.25 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte (CHF 21‘067.25 inkl. Auslagen und MwSt) und für persönliche Umtriebe (CHF 800.00) vor erster Instanz, unter Ausrichtung einer Entschädigung an C.________ von CHF 7‘209.00 (inkl. Auslagen und MwSt) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor oberer Instanz.