unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 23‘164.10 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte (CHF 22‘364.10 inkl. Auslagen und MwSt) und für persönliche Umtriebe (CHF 800.00) vor erster Instanz, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 7‘711.45 (inkl. Auslagen und MwSt) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor oberer Instanz. B. C.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der fahrlässigen Tötung, angeblich begangen am 23.03.2011 in F.________ z.N. von E.________, unter Auferlegung der hälftigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 13‘898.35, an den Kanton Bern,