14 sammenhang unterbrochen wäre. Damit erübrigt es sich, näher auf die Garantenstellung der Beschuldigten einzugehen. Die Beschuldigten sind in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung, angeblich begangen am 23. März 2011 in F.________ zum Nachteil von E.________, freizusprechen. IV. Kosten und Entschädigungen