Dies ergebe sich aus der Natur der Sache. Pistenfahrzeuge seien nur schwer beweglich und in der Wendigkeit Skifahrern und Snowboardern weit unterlegen. Ihr «Ausweichen» in Gefahrensituationen bestehe daher regelmässig nur darin, wenigstens sofort anzuhalten (Bd. III, pag. 797 f., S. 14 f. der Urteilsbegründung). Diesen Ausführungen ist zuzustimmen. Die SKUS-Richtlinien für Skifahrer und Snowboarder halten fest, dass Pistenbearbeitungsmaschinen Vortritt haben und empfehlen folgendes Vorgehen: