32. der SKUS-Richtlinien handle und inwiefern die Sichtbehinderung durch den Schneekanonentransport diese Frage beeinflusse. Dem Gutachten sei zu entnehmen, dass es sich beim Unfallort – einem Kreuzungspunkt zweier Pisten – um eine eigentliche Schlüsselstelle handle. Verstärkt werde dies durch die atypische Fahrtrichtung der bergwärts fahrenden Pistenbearbeitungsmaschine. Schneesportler würden an unübersichtlichen Stellen von bergwärts fahrenden Fahrzeugen regelmässig überrascht, wobei dieser Überraschungseffekt bei weniger geübten Schneesportlern zu Fehlreaktionen und folgenschwerem Fehlverhalten führen könne.