tens 40m von der Route des Pistenfahrzeuges entfernt sei, und des sodann folgenden geringen Gefälles von lediglich 2m, sei es nicht möglich, dass sich Pistennutzer der I.________ schneller als im Schritttempo dem Knotenpunkt bzw. der Route des Pistenfahrzeugs nähern können. Es sei unbestritten, dass das Unfallopfer das Pistenfahrzeug wahrgenommen habe, als es seine Fahrt nach der Kuppe fortgesetzt habe, da es seinen Begleiter, M.________, explizit vor dem Pistenfahrzeug gewarnt habe und ihm zugerufen habe, er solle sich an den linken Pistenrand halten. Aufgrund der Aussagen von G._