Es sei kaum möglich, dass Pistennutzer der blauen Piste die Route von G.________ hätten kreuzen können, zumal dieser am rechten Rand der roten Piste gefahren sei und das Gelände von der blauen Piste zum rechten Rand der roten Piste ansteigend sei. Durch die Chalets habe der am rechten Rand der Piste hinauffahrende Fahrzeugführer zuerst keinen Blick auf die fast in rechtem Winkel abbiegende I.________. Seien die Chalets jedoch vorbei, gehe das Blickfeld gegen rechts auf und der Fahrzeugführer könne die gesamte I.___