Mit Strafbefehlen vom 6. Januar 2014 wurden die Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung, begangen am 23. März 2011 in F.________ z.N. von E.________, schuldig erklärt. Ihnen wird vorgeworfen, A.________ habe als Leiter Pistenpräparation G.________ beauftragt, mit dem Pistenfahrzeug eine Schneemaschine zu transportieren, welche am Frontschild des Pistenfahrzeugs befestigt gewesen sei und die Sicht des Fahrers nach vorne erheblich beeinträchtigt habe. C.________