741 Z. 12 f., Funktionsbeschreibungen: Bd. I, pag. 173-183). G.________ erhielt von A.________ lediglich einen generellen Transportauftrag, da er bereits aus dem Vorjahr über die genaue Route informiert war. Die gewählte Route für den Transport von revidierten Schneekanonen aus der Garage H.________ ins Sommerlager war gemäss Angaben der beiden Beschuldigten seit Jahren die gleiche, da man diese Route als sichere Route ansah. G.________ befuhr auf der Unfallfahrt denn auch diese Route (vgl. Aussagen G.________: Bd. I, pag. 31 Z. 51 f.; Aussagen A.________: Bd. I, pag. 53 Z. 87-114, Bd. III, pag. 737 Z. 11 f., pag. 738 Z. 18 f.; Aussagen C.________: Bd. I, pag.