1. A.________ sei wegen fahrlässiger Tötung schuldig zu sprechen. 2. Er sei zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend CHF 12'000.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. 3. Die Kosten des erst- und oberinstanzlichen Verfahrens seien A.________ anteilsmässig aufzuerlegen. 3 Beschuldigter 2 1. C.________ sei wegen fahrlässiger Tötung schuldig zu sprechen.