Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt B.________ auf die Festlegung der Differenz zwischen amtlichem und vollem Honorar verzichtet. IV. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht in den Massnahmenvollzug zurück. 2. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).