Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt C.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 15‘515.80. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 15‘515.80 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt C.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 3‘829.70, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 46 Erstes oberinstanzliches Verfahren