1. Zu einer Freiheitsstrafe von 6 ½ Jahren. Die Untersuchungshaft von 251 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird eine stationäre psychotherapeutische Massnahme gemäss Art. 59 StGB angeordnet. Es wird festgestellt, dass die Massnahme am 02. Oktober 2012 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu den um die Kosten für die Begutachtung durch den FPD reduzierten erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 38‘570.50 (CHF 55‘126.10 abzüglich CHF 10‘774.80, CHF 4‘533.00 und CHF 1‘247.80).