44 A.________ wird schuldig erklärt: 1. der versuchten qualifizierten Erpressung (Art. 156 Ziff. 3 i.V. mit Art. 140 Ziff. 4 StGB) und der versuchten Nötigung, begangen am 08. Dezember 2009 in Bern zum Nachteil des H.________; 2. der Freiheitsberaubung, der versuchten Nötigung und der einfachen Körperverletzung zum Nachteil eines Wehrlosen, gemeinsam mit I.________ und H.________ begangen am 11. Dezember 2009 zum Nachteil des J.________;