_____; - in der Zeit von Oktober 2010 bis am 25. Januar 2012 durch Konsum von Kokaingemisch und Cannabis und am 25. Januar 2012 durch Besitz zum Konsum von ca. 148 g Marihuana; 2.3. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen in Bern und andernorts im Oktober 2009 durch den Kauf einer Selbstladepistole ZCZ ohne Waffenerwerbsschein und durch den Kauf eines Schalldämpfers ohne kantonale Ausnahmebewilligung. 3. A.________ u.a. gestützt auf Art.