2. A.________ schuldig erklärt wurde: 2.1. der versuchten Erpressung (Art. 156 Ziff. 1 StGB), mehrfach begangen ca. Mitte Januar 2012 und am 24. Januar 2012 in Bern zum Nachteil des H.________; 2.2. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, teilweise mengenmässig qualifiziert begangen durch Kauf, Besitz, Aufbewahren, Verkauf, Anstaltentreffen zum Verkauf von Kokaingemisch; Anbau und Verkauf von Marihuana sowie Abgabe von Ecstasy (MDMA);