1.3.4. durch Verkauf und Übergabe einer unbestimmten Menge Kokaingemisch an D.________ von Mai 2006 bis 28. September 2006; 1.3.5. durch Kauf und Konsum von Kokaingemisch und Cannabis in der Zeit von Mai 2010 bis 28. September 2010; gestützt auf Art. 329 Abs. 4 und 5 StPO zufolge Verjährung gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. c StGB ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde.