2760) geltend gemachte Zeitaufwand von rund 56 Stunden erscheint der Kammer als angemessen. Der im Rahmen der Praktikantenstunden ausgewiesene Aufwand wird dabei nicht separat berücksichtigt, sondern hälftig den Anwaltsstunden angerechnet. Die Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für das Neubeurteilungsverfahren wird – unter Berücksichtigung der geltend gemachten Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer – bestimmt auf CHF 14‘700.95. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt B.________ auf die Festsetzung der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar verzichtet.