__ auszurichtende Entschädigung wird bestimmt auf CHF 15‘515.80. Die Differenz zum vollen Honorar beträgt CHF 3‘829.70. Die im ersten oberinstanzlichen Verfahren an Rechtsanwalt C.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten ausgerichtete Entschädigung von CHF 6‘902.40 wird bestätigt.