Die Gerichtsgebühr wird auf CHF 5‘000.00 festgesetzt. Überdies stellte der Beschuldigte während der Dauer des Neubeurteilungsverfahrens zwei Haftentlassungsgesuche, welche beide abgewiesen und deren Kosten von je CHF 400.00 zum Hauptverfahren geschlagen wurden (pag. 2393 ff. bzw. Dossier SK 17 64, pag. 89 ff. sowie auch Urteil des Bundesgerichts vom 24. April 2017). Die dem Beschuldigten im Rahmen des Neubeurteilungsverfahrens aufzuerlegenden Kosten belaufen sich somit auf insgesamt CHF 28‘159.50.