428 Abs. 1 StPO zu übernehmen. Die Aufwendungen der Gutachter setzen sich zusammen aus den Kosten für die Ausarbeitung des Gutachtens vom 11. Oktober 2016 (CHF 20‘097.00 [pag. 2650 ff.]), dem Schreiben zur Beantwortung von Ergänzungsfragen vom 14. Dezember 2016 (CHF 800.00 [pag. 2677 f.]) sowie dem Auftritt des Hauptgutachters an der Hauptverhandlung im Neubeurteilungsverfahren (CHF 1‘462.50 [pag. 2819 f.]). Die Gerichtsgebühr wird auf CHF 5‘000.00 festgesetzt.