Der Kammer erscheint nach dem Gesagten eine hälftige Teilung angemessen. Die im ersten oberinstanzlichen Verfahren auf CHF 5‘0000.00 bestimmten Verfahrenskosten werden dem Beschuldigten damit im Umfang von CHF 2‘500.00 zur Bezahlung auferlegt. Die restlichen CHF 2‘500.00 sind vom Kanton Bern zu tragen. 18.2.3 Neubeurteilungsverfahren Das Neubeurteilungsverfahren beschränkte sich im Wesentlichen darauf, den Beschuldigten erneut gutachterlich abklären zu lassen und gestützt auf das Gutachten über die Erforderlichkeit und die Angemessenheit einer Massnahme zu entscheiden.