Auch im Rahmen der Neubeurteilungsverhandlung beschrieb er sich zwar als «sehr therapiewillig», gab aber gleichzeitig an, nur zu einer Therapie bereit zu sein, wenn diese «die richtige Form, die richtigen Ziele und das richtige Augenmass» aufweise. Die Motivation für eine Teilnahme an einer langjährigen auf die Veränderung des Selbstbildes gerichteten Behandlung – wie sie die Ich-Syntonie indiziert (dazu HEER, a.a.O., N 80 zu Art. 59 StGB mit Hinweisen) – erscheint der Kammer vor dem Hintergrund seiner bisherigen Haltung höchst zweifelhaft. Dr. med M.