35 16.5 Ambulante Therapie Entsprechend den vorstehenden Erwägungen ist bei der Evaluation der angemessenen Massnahme neben der medizinischen Indikation auch deren Zweck zu berücksichtigen. Die beim Beschuldigten diagnostizierten Störungen fügen sich zu einem vielschichtigen und komplexen Störungsbild zusammen, welches einer fachgerechten und intensiven Behandlung bedarf.