Vielmehr sei für eine Verbesserung der Kriminalprognose von entscheidender Bedeutung, vor allem die problematischen Persönlichkeitsmerkmale des Beschuldigten im Hinblick auf eine günstige Legalprognose nachhaltig zu beeinflussen (Schreiben vom 14. Dezember 2016 S. 2 [Frage 1.2]). Mit der Generalstaatsanwaltschaft erachtet die Kammer das Gutachten in diesen Punkten als widersprüchlich. Anlässlich der Neubeurteilungsverhandlung relativierte und präzisierte Dr. med. M.________ seine gutachterlichen Ausführungen gleich mehrfach (pag. 2774 ff.). Angesprochen auf die angeblich fehlende Indikation einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art.