Die Kriminalprognose könne daher aktuell vorwiegend über eine langfristige Entwöhnungstherapie beeinflusst werden. Da der Beschuldigte aber auch nicht zu einer Aufarbeitung des Abhängigkeitssyndroms motiviert sei, könne eine effektive Behandlung nur vollzugsbegleitend oder stationär erfolgen. In ihrer Empfehlung schliessen sie auf eine ambulante Therapie, welche aus psychiatrischer Sicht vollzugsbegleitend oder bei vorherigem Strafvollzug geführt werden könne. Zeitlich vorzuziehen wäre eine stationäre Suchtbehandlung nach Art.