Sie gelangen zum Schluss, der Beschuldigte sei aufgrund einer Ich-Syntonie und des damit einhergehenden fehlenden Störungs- und Problembewusstseins therapeutisch schwer zu erreichen. Die beim Beschuldigten ausgeprägte Weigerung, an einer stationären therapeutischen Massnahme teilzunehmen, sei mit Blick auf die narzisstische und die kombinierte Persönlichkeitsstörung geeignet, das Erreichen von Therapiezielen nachhaltig zu vereiteln. Die Kriminalprognose könne daher aktuell vorwiegend über eine langfristige Entwöhnungstherapie beeinflusst werden.