In der Sicherheitshaft ohne milieutherapeutische Interventionen und Gruppentherapien könne er die tiefere Auseinandersetzung mit anderen vermeiden, was sich zwar aktuell stabilisierend auf ihn auswirke, nicht aber die Persönlichkeitsstörung beeinflusse. Bei einer Entlassung würden dem Beschuldigten in Alltagssituationen Anpassungsleistungen abverlangt, welche seinem Bedürfnis nach Dominanz und Autonomie zuwider liefen.