32 11. Oktober 2016 S. 92 ff. [HCR-20] bzw. S. 95 ff. [VRAG]) und wie sie entsprechend zu der hohen Rückfallgefahr gelangen. In der Kategorie «Risiko- Management» des HCR-20 machen die Gutachter Aussagen über das künftige Verhalten des Beschuldigten unter den nach der Entlassung zu erwartenden äusseren Umständen. Sie führen aus, der Beschuldigte verfüge noch nicht über ein tragfähiges Beziehungsnetz, auf welches er zurückgreifen und welches sich deliktspräventiv auswirken könne. Zudem sehe er sich mit hohen Schulden konfrontiert.