Die Ergebnisse des HCR-20 führten die Gutachter zum Schluss, das Risiko, erneut Drogen zu konsumieren und einschlägige Delikte zu begehen, sei beim Beschuldigten signifikant hoch (Gutachten vom 11. Oktober 2016 S. 94 f.). Beim VRAG führte die Analyse zu einem Gesamtscore von 13 Punkten, womit der Beschuldigte den obersten Wert in der Risikokategorie 6 (von 9) erreichte (Punktwerte zwischen 7 bis 13). Straftäter mit vergleichbaren Merkmalkombinationen wurden innerhalb von 7 Jahren zu 44% und innerhalb von 10 Jahren zu 58% erneut wegen einem Gewaltdelikt angeklagt oder verurteilt (Gutachten vom 11. Oktober 2016 S. 97).