Gutachten vom 11. Oktober 2016 S. 100 [Fragen 3.1-3.3]). Die Einschätzung erfolgte im Einzelnen unter Beizug der Prognoseinstrumente des HCR-20 (Standardisierte Erfassung kriminalprognostischer Risikomerkmale) und des VRAG (Violence Risk Appraisals; Standardisierte Erfassung des Gewaltpotentials). Die Ergebnisse des HCR-20 führten die Gutachter zum Schluss, das Risiko, erneut Drogen zu konsumieren und einschlägige Delikte zu begehen, sei beim Beschuldigten signifikant hoch (Gutachten vom 11. Oktober 2016 S. 94 f.).