31 schwer nachvollziehen (Gutachten vom 11. Oktober 2016 S. 101 [Frage 4.1]; so auch das Privatgutachten vom 16. Juni 2014 S. 90; pag. 2194). 16.2 Rückfallgefahr Die Gutachter attestieren dem Beschuldigten aufgrund des Abhängigkeitsyndroms und der vorliegenden Persönlichkeitsmerkmale eine hohe Rückfallgefahr für Delikte aus dem Bereich der Anlasstaten, solange er sich nicht störungsspezifisch behandeln lasse (Ausführungen oben Ziff. 14; Gutachten vom 11. Oktober 2016 S. 100 [Fragen 3.1-3.3]).