Auch der Experte erachte eine Veränderung zwar als schwierig, aber nicht als unmöglich. Es sei überdies höchst zweifelhaft, ob der Beschuldigte weiter zu einer Therapie bereit wäre, wenn der schützende Rahmen wegfiele. So gebe er zwar an, für eine ambulante Therapie motiviert zu sein, habe aber sehr strikte Vorstellungen, was die Therapierung anbelange und in der Vergangenheit jede Therapie abgebrochen oder gar nicht erst begonnen, wenn sie ihm missfallen habe. Nach dem Gesagten sei eine ambulante Therapie nicht eine gleichwertige Massnahme zu Art.