Entsprechend sei der Beschuldigte nicht zu einer Aufarbeitung motiviert. Das Gutachten schliesse weiter auf eine hohe Rückfallgefahr und empfehle entsprechend, den Beschuldigten trotz des bereits durchgeführten Drogenentzugs nicht in Freiheit zu entlassen. Es gehe sodann von einer mehrjährigen Behandlung aus, welche aufgrund der Behandlungsresistenz des Beschuldigten in einem engmaschigen Rahmen zu führen sei. Dieser Rahmen würde bei einer ambulanten Behandlung wegfallen, die Gefährlichkeit des Beschuldigten aber fortbestehen. Es müsse darum eine stationäre Massnahme angeordnet werden.