26 Diagnose einer dissozialen Persönlichkeitsstörung, was allerdings nicht für eine separate Codierung ausreiche. Es sei indessen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional instabilen (impulsiven) und dissozialen Zügen (ICD-10: F61.0) zu diagnostizieren (Gutachten vom 11. Oktober 2016 S. 85 f.). Die Gutachter weisen sodann darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Anlasstaten die neben der Abhängigkeitsproblematik bestehenden Persönlichkeitsauffälligkeiten einen Verstehenshintergrund für die Suchtproblematik bieten könnten.