Sowohl bei der Urteilsbegründung als auch bei der forensischpsychiatrischen Begutachtung handelt es sich um aufwändige und zeitintensive Prozesse. Der Beschuldigte trug sodann selber wesentlich zur langen Verfahrensdauer bei, indem er mit zahlreichen Beschwerden und Gesuchen an die Behörden gelangte und gleich mehrmals eine Auswechslung seines amtlichen Verteidigers verlangte. Dies ist sein gutes Recht, zieht aber notwendigerweise eine längere Verfahrensdauer nach sich.